Aufnahmekriterien und Kapazität
Es können vorerst 4 Jungen und Mädchen im Alter von 5 - 14 Jahren aufgenommen werden.
Die Aufnahmeindikation kann sein:
- Rückkehrer aus Individualmaßnahmen
- Kinder und Jugendliche, die sich aus unterschiedlichen Gründen in einer sozialen Isolation befinden
- Kinder und Jugendliche, mit einer klinisch relevanten Selbstwertproblematik
- Kinder und Jugendliche, die im stationären Bereich nicht integrierbar sind
- Kinder und Jugendliche mit Wahrnehmungsstörungen
- Kinder und Jugendliche, bei denen sexuelle oder körperliche Gewaltübergriffe stattfanden
Gesetzliche Grundlage der Aufnahme §§ 27, 34, 35, 35 a,36 KJHG oder BSHG und 41 SGB VIII Die Kosten richten sich nach dem verhandelten Pflegesatz. Der §8a SGB VIII wird durch unser fachlich geschultes Personal berücksichtigt.
Ausschlusskriterien für eine Aufnahme in das Projekt sind:
- akute Suchtmittelabhängigkeit
- tierquälerisches Verhalten
- Tierhaar- und Heustauballergie
- akute körperliche Gewaltbereitschaft
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